Pflichtangaben

Allgemeine Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

1. Definition

(1) In den Grundsätzen über die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten – nachfolgend: Ausführungsgrundsätze – sind die Regeln niedergelegt, deren Beachtung bei Wertpapiergeschäften die Erzielung des gleichbleibend bestmöglichen Ergebnisses für den Auftraggeber sicherstellt. Dies betrifft insbesondere den im Namen des Auftraggebers erfolgenden Kauf und Verkauf von Wertpapieren.

(2) Es kommt dabei nicht darauf an, ob mit einem einzelnen Kauf oder Verkauf das im Einzelfall beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Auftraggeber führt.

(3) Ob das bestmögliche Ergebnis erzielt wird, beurteilt sich primär am Maßstab des für die Ausführung einer Transaktion von dem Auftraggeber zu entrichtenden Gesamtentgelts, also nach dem Kauf- oder Verkaufspreis des jeweiligen Finanzinstruments sowie den mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Kosten des Ausführungsplatzes, Abwicklungskosten und -gebühren sowie alle anderen Kosten, Entgelte und Gebühren, die an die Depotbank und an Dritte im Zusammenhang mit der Auftragsausführung zu entrichten sind. Da Wertpapiere Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Erteilung des Auftrags eine Kursentwicklung zum Nachteil des Auftraggebers nicht ausgeschlossen werden kann, ist ein weiteres Kriterium für die Auswahl des Ausführungsplatzes, inwieweit eine vollständige Ausführung aufgrund ausreichender Liquidität (Umsätze in dem jeweiligen Finanzinstrument an einem Ausführungsplatz) wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Andere Faktoren, wie zum Beispiel Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung, werden berücksichtigt, wenn sie dazu beitragen, das bestmögliche Gesamtentgelt zu erzielen.

Unsere Ausführungsgrundsätze gewichten alle aufgeführten Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale eines Privatkunden.

2. Grundsätze für die Auswahl der Ausführungsplätze

(1) Allgemeiner Grundsatz

Bei der Auswahl zwischen mehreren möglichen Ausführungsplätzen gehen wir grundsätzlich davon aus, dass an dem Ausführungsplatz mit dem höchsten Handelsvolumen regelmäßig der beste Preis erzielt werden kann. Dies ist in der Regel die Heimatbörse.

(2) Aktien

Für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Aktien wählen wir den Ausführungsplatz nach den folgenden Grundsätzen aus:

An einer inländischen Börse handelbare Aktien:

• Elektronisches Handelssystem Xetra;
• Heimatbörse;
• Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg/Hannover, München und Stuttgart.
.
Aktien mit Heimatland Schweiz:

• SIX Swiss Exchange;
• BX Bern Exchange.

Aktien sonstiges Ausland und nicht in Deutschland handelbare Aktien:

• Heimatbörse;
• Börsenplatz eines anderen Landes bei ausreichender Liquidität.

Bei Wertpapierverkäufen, die nicht im Inland ausgeführt werden, können wir die bereits vorhandene Lagerstelle und den damit verbundenen Ausführungsplatz des ursprünglichen Wertpapierkaufs heranziehen. Wir sind insoweit von anders lautenden Vorgaben dieser Ausführungsgrundsätzen befreit.

(3) Zertifikate und Optionsscheine

Für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Zertifikaten und Optionsscheinen wählen wir den Ausführungsplatz nach den folgenden Grundsätzen aus:

An einer inländischen Börse handelbare Zertifikate und Optionsscheine:

• Börsen Stuttgart und Frankfurt;
• außerbörsliche Ausführung mit dem jeweiligen Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

Nicht an einer inländischen Börse handelbare Zertifikate und Optionsscheine:

• Außerbörsliche Ausführung mit dem jeweiligen Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

(4) Finanzderivate

Hierunter fallen u. a. auch Finanztermingeschäfte, die unter standardisierten Bedingungen an einer Börse gehandelt werden oder die außerbörslich zwischen Auftraggeber und Bank individuell vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument kommen hierfür besondere Bedingungen oder spezielle Verträge zum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Soweit im Rahmen dieser speziellen Bedingungen und Verträge zugunsten des Auftraggebers ein Entscheidungsspielraum besteht oder keine speziellen Bedingungen und Verträge gelten, wählen wir den Ausführungsplatz nach den folgenden Grundsätzen aus:

An einer Börse handelbare Finanzderivate:

• Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg/Hannover, München und Stuttgart;
• außerbörsliche Ausführung mit einem Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

Nicht an einer Börse handelbare Finanzderivate:

• Außerbörsliche Ausführung mit einem Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

(5) Anleihen und ähnliche Wertpapiere

Für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Anleihen und ähnlichen Wertpapieren wählen wir den Ausführungsplatz nach den folgenden Grundsätzen aus:

An einer Börse handelbare Anleihen und ähnliche Wertpapiere:

• Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg/Hannover, München und Stuttgart;
• außerbörsliche Ausführung mit einem Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

Nicht an einer Börse handelbare Anleihen und ähnliche Wertpapiere:

• Außerbörsliche Ausführung mit einem Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

(6) Anteile an Investmentfonds

Die Ausgabe von Investmentfonds – zu denen auch Exchange Traded Funds zu rechnen sind – zum Ausgabepreis sowie deren Rückgabe zum Rücknahmepreis nach Maßgabe des Investmentgesetzes unterliegen nicht den gesetzlichen Regelungen zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten im besten Interesse des Auftraggebers. Wir prüfen jedoch, welcher Ausführungsplatz für diese Instrumente das für den Auftraggeber günstigste Gesamtergebnis im Sinne von Ziffer 1. (2) und (3) dieser Ausführungsgrundsätze erwarten lässt.

3. Vorrang der Weisungen des Auftraggebers

(4) Ausdrückliche Weisungen des Auftraggebers und individuell zwischen uns und dem Auftraggeber für die Ausführung getroffene Absprachen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber uns durch Weisungen zum Ort der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von der Verpflichtung befreit, diesen Auftrag in Übereinstimmung mit den Ausführungsgrundsätze auszuführen. Eine solche Weisung setzt auch die Ausführungsgrundsätze der Depotbank für das betroffene Geschäft außer Kraft.

(5) Die Entscheidung über die Depotbank trifft der Auftraggeber. Die Depotbank wickelt alle von uns für den Auftraggeber erteilten Aufträge grundsätzlich nach ihren eigenen Ausführungsgrundsätzen ab.

(6) Weist uns der Auftraggeber im Vermögensverwaltungsvertrag an, Aufträge in Finanzinstrumenten über die von ihm ausgewählte Depotbank abzuwickeln, bestätigt er damit den Vorrang der Ausführungsgrundsätze der Depotbank gegenüber den vorliegenden Ausführungsgrundsätzen. Wir sind in diesem Fall nicht mehr verpflichtet, die Möglichkeit einer günstigeren Ausführung durch die Depotbank oder durch eine andere Bank zu überprüfen.

4. Überprüfung und Einhaltung der Ausführungsgrundsätze der Depotbank

(1) Nur auf Wunsch des Auftraggebers geben wir eine Einschätzung der von der Depotbank verwendeten Ausführungsgrundsätze ab. Dabei werden wir auf die nachstehenden Kriterien abstellen:

• Preise der nach dem Vermögensverwaltungsvertrag einzusetzenden Finanzinstrumente;
• Umfang des nach dem Vermögensverwaltungsvertrag zu betreuenden Vermögens und der voraussichtlich zu erteilenden Orders;
• Geschwindigkeit der Auftragsausführung;
• Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung;
• sämtliche mit der Ausführung eines Auftrags üblicherweise verbundene Kosten, wie Gebühren und Entgelte der Ausführungsplätze, Kosten für Clearing und Abwicklung und alle sonstigen Entgelte, die von den an der Ausführung beteiligten Dritten erhoben werden;
• Provisionen und Gebühren, die die Depotbank in Rechnung stellt;
• Strukturierung und Erhebung von Provisionen, die auf eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Ausführungsplätze Einfluss haben können.

(2) Wir sind allerdings verpflichtet, anhand von Stichproben zu überprüfen, ob die Ausführung von Wertpapiertransaktionen durch die Depotbank den oben unter Ziffer 1. „Definition“ erläuterten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Stellen wir Abweichungen fest, die sich zum Nachteil des Auftraggebers auswirken, werden wir den Auftraggeber darauf hinweisen.

(3) Bei einzelnen Transaktionen können wir der Depotbank Weisungen hinsichtlich des Ausführungsplatzes erteilen, sofern eine solche Weisung eine Verbesserung des Ergebnisses für den Auftraggeber erwarten lässt.

5. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben überprüfen wir regelmäßig unsere Ausführungsgrundsätze.

Allgemeine Kundeninformationen

1. Unternehmen

Name:

Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Anschrift:

Bachzimmern 3, 78194 Immendingen

Vertretungsberechtigter / Geschäftsleiter:

Dr. Thorsten Schmitz
+49 7462 925360

dr-schmitz@ts-vv.de

Handelsregisternummer:

HRA 451105 (Amtsgericht Stuttgart)

Legal Entity Identifier (LEI):

529900AXAHJ8N4VLMT55

BAK-Nr. (Kommunikation mit der BaFin):

121200

Zuständige Organisationseinheit der BaFin:

WA 4 (Wertpapierinstitute und FMI)

Geber-Nr. (Kommunikation mit der Bundesbank):

5508002

Zuständige Hauptverwaltung der Bundesbank:

HV01 (Baden-Württemberg)

Zuständige Industrie- und Handelskammer:

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg

2. Aufsicht und Zulassung

Wir wurden durch die folgende Aufsichtsbehörde zugelassen, die auch für die laufende Aufsicht zuständig ist:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
– Aufsicht über Wertpapierinstitute III –
Referat WA 42
Postfach 50 01 54
60391 Frankfurt
www.bafin.de

Datum der Zulassung:

27.06.2008

Die Zulassung erlaubt uns, folgende Dienstleistungen zu erbringen:

• Anlagevermittlung (§ 15 Abs 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 3 Wertpapierinstitutsgesetz)
• Anlageberatung (§ 15 Abs 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 4 Wertpapierinstitutsgesetz)
• Abschlussvermittlung (§ 15 Abs 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 Wertpapierinstitutsgesetz)
• Finanzportfolioverwaltung (§ 15 Abs 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 9 Wertpapierinstitutsgesetz).

Die Zulassung unterliegt den folgenden Beschränkungen:

Wir sind nicht berechtigt, Eigenhandel zu betreiben und uns Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren unserer Auftraggeber zu verschaffen. Wir nehmen daher keine Gelder entgegen und wir verwahren keine Finanzinstrumente.

3. Leistungsangebot und Risiken

Welche Dienstleistungen erbringen wir?

Von den durch unsere Zulassung abgedeckten Wertpapierdienstleistungen bieten wir ausschließlich die Vermögensverwaltung an, in deren Rahmen wir im Namen und für Rechnung unserer Auftraggeber durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren entsprechend der jeweils vereinbarten Anlagestrategie ein Portfolio zusammenstellen, beobachten und umstrukturieren.

Zur Vorbereitung der Vermögensverwaltung bieten wir die Analyse bestehender Portfolios an.

Was sind die wesentlichen Merkmale der Vermögensverwaltung?

Mit dem Vermögensverwaltungsvertrag werden wir beauftragt, die für den Auftraggeber auf dem im Vertrag bestimmten Wertpapierdepot und Konto verbuchten Vermögenswerte zu verwalten. Dazu wird gegenüber der Depotbank eine Transaktionsvollmacht erteilt, die uns berechtigt, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge zu erteilen. Die einzelnen Anlageentscheidungen werden von uns ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber getroffen und ohne seine Mitwirkung gegenüber der Depotbank umgesetzt.

Welche Risiken sind mit der Vermögensverwaltung verbunden?

Wir investieren das Vermögen unserer Auftraggeber je nach vereinbarter Anlagestrategie in Aktien und Anleihen. Der Wert dieser Anlageinstrumente wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt und unterliegt Schwankungen, auf die wir keinen Einfluss haben.

Es kann deshalb zu Vermögensverlusten kommen.

In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge und Renditen sind kein Indikator für zukünftige Erträge und Wertsteigerungen.

Mit welchen Depotbanken arbeiten wir zusammen?

Wir sind an keine Depotbank gebunden. Sofern die Zusammenarbeit mit einem externen Vermögensverwalter unterstützt wird und keine aufsichtsrechtlichen Einschränkungen bestehen, arbeiten wir mit allen von unseren Auftraggebern benannten Banken zusammen.

Nach welchen Regeln werden Wertpapieraufträge erteilt?

Wertpapieraufträge werden nach unseren Allgemeinen Ausführungsgrundsätzen erteilt. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen separaten Informationen auf dieser Internetseite.

4. Anlagestrategie

Welche Anlagestrategie verfolgen wir?

Unsere Expertise sind die globalen Aktienmärkte. Unsere Anlageentscheidungen berücksichtigen vier Megatrends, denen wir jeweils fünf Anlagethemen zugeordnet haben. Das resultierende Aktienportfolio aus 40 bis 60 Einzeltiteln bildet die weltweiten Wachstumsregionen ab. Anleihen und Edelmetalle berücksichtigen wir auf ausdrücklichen Wunsch. Strukturierte Produkte setzen wir nicht ein. Unsere Research-Basis ist international.

Welche Zielmarktstrategie verfolgen wir?

Die von uns verfolgten Anlagestrategien richten sich an Privatkunden.

5. Kosten und Steuern

Wie hoch ist der Gesamtpreis für die Vermögensverwaltung einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile?

Wir erhalten für die Vermögensverwaltung eine fixe jährliche Vergütung. Der Vergütungssatz ist ein individuell vertraglich vereinbarter Prozentsatz des in einem Kalenderjahr durchschnittlich verwalteten Vermögens. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%). Berechnungsgrundlage ist der Wert des verwalteten Vermögens eines jeden Kalendermonats. Aus den Werten werden anteilig für jedes Kalendervierteljahr das durchschnittlich verwaltete Vermögen und die anteilige Jahresvergütung ermittelt und in Rechnung gestellt. Besteht das Vertragsverhältnis nicht für die volle Berechnungsperiode, so wird die Vergütung zeitanteilig berechnet.

Die Vermögensverwaltungsvergütung wird aus dem zu verwaltenden Vermögen bezahlt und mindert den Ertrag der Vermögensverwaltung.

Welche zusätzlichen Kosten fallen an?

Die Leistungen der Depotbank und der Börsen, über die Wertpapiergeschäfte abgewickelt werden, werden von der Depotbank gesondert abgerechnet. Das sind Kontoführungs- und Depotentgelte, Provisionen, Courtagen und sonstige Kosten, deren Höhe zum Teil von den zwischen dem Auftraggeber und der Depotbank zu treffenden Vereinbarungen abhängig ist.

Diese zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber. Sie mindern den Ertrag der Vermögensverwaltung und werden, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, aus dem zu verwaltenden Vermögen bezahlt.

Werden über die Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Steuern abgeführt?

Wir führen keine Steuern ab, deren Schuldner unsere Auftraggeber sind.

Welche Steuern fallen an und wie werden sie abgeführt?

Einige Länder erheben auf Wertpapiergeschäfte eine Finanztransaktionssteuer, die von der Depotbank abgeführt wird. Finanztransaktionssteuern werden in unserer Berichterstattung als Teil der Transaktionskosten berücksichtigt.

Auf die mit der Vermögensverwaltung erzielten Erträge und Gewinne fallen in Abhängigkeit vom Steuerstatus des Auftraggebers Steuern an. Soweit diese Steuern nicht automatisch von der Depotbank einbehalten und abgeführt werden, obliegt es dem Auftraggeber, die ordnungsgemäße Versteuerung sicherzustellen.

Werden Informationen zur internen Vergütung der Mitarbeiter der Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG offengelegt?

Nach §38 Abs.1 WpIG sind wir nicht verpflichtet, das Systems zu veröffentlichen, nach dem unsere Mitarbeiter vergütet werden. § 16 InstitutsVergV findet keine Anwendung.

6. Zustandekommen des Vermögensverwaltungsvertrages, Widerrufsrecht, Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten, Kündigung, geltendes Recht

Wie und wann kommt der Vermögensverwaltungsvertrag zustande?

Der Vermögensverwaltungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber und die Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG über dessen Inhalte Einigkeit erzielt haben und die Vertragsdokumente von beiden Vertragsparteien unterschrieben sind. Das Datum der letzten Unterschrift entspricht dem Datum des Zustandekommens des Vertrages.

Kann der Auftraggeber den Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages widerrufen?

Abgesehen von den allgemeinen Widerrufsrechten kann der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach der Unterzeichnung seine Erklärung zum Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags widerrufen, sofern er die Unterschrift außerhalb der Geschäftsräume des Verwalters geleistet hat.

Wo finden Sie weitere Informationen zu dem Recht, den Abschluss eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag zu widerrufen?

Bitte beachten Sie im Falle eines Vertragsabschlusses die „Widerrufsbelehrung für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Wertpapierdienstleistungen“, die Sie zusammen mit allgemeinen Kundeninformationen erhalten werden.

Wie erfüllt der Vermögensverwalter den Vertrag?

Wir erfüllen einen Vermögensverwaltungsvertrag, indem wir bis zur Beendigung des Vertrages für den Auftraggeber die laufenden Anlageentscheidungen treffen und deren Umsetzung veranlassen und überwachen.

Wie wird die Verpflichtung zur Zahlung der Vermögensverwaltungsvergütung erfüllt?

Die abgerechnete Vergütung wird mit Zugang (per Post oder per E-Mail) der jeweiligen Rechnung fällig. Der Ausgleich erfolgt entweder durch eine vom Auftraggeber veranlasste Überweisung oder im Rahmen eines vereinbarten Lastschriftmandats durch den von uns veranlassten Einzug von dem der Verwaltung unterliegenden Konto. Mit Einzug und Gutschrift ist die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers erfüllt.

Welche Kündigungsbedingungen gelten?

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen. Für uns als Vermögensverwalter gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats.

Gibt es Vertragsstrafen?

Im Rahmen der Vermögensverwaltung sind keine Vertragsstrafen vorgesehen.

Welches Recht gilt für die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Vermögensverwalter sowie für den Vermögensverwaltungsvertrag?

Die gesamte Geschäftsbeziehung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem

Ist die Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Mitglied einer Sicherungseinrichtung?

Wir sind Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Es gelten insoweit die Bestimmungen des Anlegerentschädigungsgesetztes.

Sind die im Rahmen der Vermögensverwaltung abgeschlossenen Wertpapiergeschäfte abgesichert?

Die Vermögensverwaltung ist ein Wertpapiergeschäft im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetztes. Ein Entschädigungsfall im Sinne dieses Gesetzes tritt ein, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) feststellt, dass ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammenhängen, nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung besteht.

Wo finden Sie weitergehende Informationen zur Einlagensicherung?

Bitte beachten Sie im Falle eines Vertragsabschlusses die „Informationen über die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung“, die Sie zusammen mit allgemeinen Kundeninformationen erhalten werden.

Besteht darüber hinaus ein Einlagenschutz?

Für das bei der Depotbank eröffnete Wertpapierdepot und Konto gelten die Einlageschutzbestimmungen für Banken. Die Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, über die Höhe des Einlagenschutzes jährlich zu informieren.

8. Kommunikation

Kommunikationssprache

Kommunikationssprache ist Deutsch. Alle Vertragsunterlagen, Vorabinformationen und ergänzende Unterlagen werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Wir sind nicht verpflichtet, die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages in einer anderen Sprache zu führen.

Kommunikationsmittel

Sie erreichen uns per Post, telefonisch oder per E-Mail.

Elektronische Kommunikation

Soweit für die Bereitstellung von Informationen gesetzlich die Verwendung der elektronischen Form vorgeschrieben ist, stellen wir diese Informationen auf Bitte unserer Auftraggeber auch in schriftlicher Form zur Verfügung.

Aufzeichnung von Telefongesprächen

Wir sind gesetzlich zur Aufzeichnung von Telefongesprächen verpflichtet, in denen Weisungen zu Wertpapiergeschäften oder zu den Anlagerichtlinien erteilt werden. Wir zeichnen Gespräche jedoch nur im Einzelfall und nur nach einem entsprechenden Hinweis auf, falls sich dazu die Notwendigkeit im Verlauf eines Gesprächs ergeben sollte.

Berichterstattung

Wir berichten vierteljährlich schriftlich oder per E-Mail über unsere Dienstleistung. Wesentliche Inhalte der Berichterstattung sind die Wertentwicklung des verwalteten Vermögens im Kalenderjahr und seit Beginn der Zusammenarbeit, die Darstellung der für die Wertentwicklung wirksamen Faktoren, wie z. B. realisierte Gewinne und Verluste und Kosten, sowie die Umsetzung der vereinbarten Anlagestrategie.

9. Umgang mit Interessenkonflikten

Wie gehen wir mit Interessenkonflikten um?

Bitte beachten Sie im Falle eines Vertragsabschlusses die „Grundsätze für den Umfang mit Interessenkonflikten“, die Sie zusammen mit allgemeinen Kundeninformationen erhalten werden.

10. Mitwirkungspolitik für den Umgang mit Aktionärsrechten und Aktiengesellschaften

Üben wir für unsere Auftraggeber Aktionärsrechte aus?

Wir besuchen weder Hauptversammlungen, noch machen wir von Stimmrechten Gebrauch. Damit verzichten wir darauf, über den Aktienbesitz unserer Auftraggeber aktiv auf die Nachhaltigkeitspolitik der Unternehmen, deren Aktien unsere Auftraggeber halten, Einfluss zu nehmen.

Wie gehen wir mit dem Recht auf Gewinnanteile und Bezugsrechten um?

Wird zur Abgeltung eines Gewinnanteils statt der Auszahlung einer Bardividende die Einbuchung von Vorzugsaktien angeboten, werden wir grundsätzlich für die Auszahlung der Bardividende optieren.

Beobachten wir wichtige Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften, d. h., der Gesellschaften, deren Aktien unsere Auftraggeber in den von uns verwalteten Portfolios halten?

Wichtige, die Portfoliogesellschaften betreffende Angelegenheiten verfolgen wir mit Hilfe des Informationsdienstes Bloomberg.

Pflegen wir den Meinungsaustausch mit den Organen und den Interessenträgern der Portfoliogesellschaften?

Wir verzichten auf den Meinungsaustausch mit den Organen und den Interessenträgern von Portfoliogesellschaften. Wir verzichten damit darauf, aktiv auf die Nachhaltigkeitspolitik der Portfoliounternehmen Einfluss zu nehmen.

Koordinieren wir die Zusammenarbeit unserer Auftraggeber mit anderen Aktionären?

Wir koordinieren für unsere Auftraggeber weder die Ausübung von Aktionärsrechten noch die Beteiligung an Aktionärsvereinigungen.

Wie gehen wir im Zusammenhang mit Aktionärsrechten mit Interessenkonflikten um?

Für den Umgang mit Interessenkonflikten gelten die „Grundsätze für den Umfang mit Interessenkonflikten“, die Sie im Falle eines Vertragsabschlusses zusammen mit allgemeinen Kundeninformationen erhalten werden.

Welche Veröffentlichungen gibt es zu unserer Mitwirkungspolitik?

Da wir keine über den Bezug von Dividenden und Vorzugsaktien hinausgehenden Aktionärsrechte wahrnehmen und uns nicht an Abstimmungen beteiligen, sind wir weder zur jährlichen Veröffentlichung eines Berichts über die Umsetzung unserer Mitwirkungspolitik noch zur Veröffentlichung einer Darstellung unseres Abstimmungsverhaltens verpflichtet.

11. Beschwerden und Streitschlichtung

Ihr Anliegen

Unabhängig davon, ob bereits ein Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen wurde, können Sie uns eventuelle Anmerkungen, Hinweise oder Beschwerden bezüglich unseres geschäftlichen Verhaltens selbstverständlich persönlich, telefonisch oder per E-Mail mitteilen.

Ihr Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an
Dr. Thorsten Schmitz
Bachzimmern 3
78194 Immendingen
Tel.: 07462 925360
E-Mail: dr-schmitz@ts-vv.de

Bearbeitungszeit für Beschwerden

Den Eingang Ihrer Beschwerde werden wir unverzüglich bestätigen.

Sollte es nicht möglich sein, Ihr Anliegen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zu klären, erhalten Sie einen Zwischenbericht mit einer Einschätzung darüber, wann Sie mit unserer abschließenden Antwort rechnen können.

Form der Bearbeitung einer Beschwerde

Alle Stellungnahmen und Berichte zu Ihrer Beschwerde erhalten Sie per Brief oder per E-Mail.

Was passiert, wenn einer Beschwerde nicht abgeholfen werden kann?

Kann Ihrem Anliegen durch unsere abschließende Antwort nicht abgeholfen werden, sind wir bereit, uns an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu beteiligen.

Zuständige Schlichtungsstelle

Als Mitglied des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (nachfolgend: „VuV“) nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teil, die für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen zuständig ist.

Die Schlichtungsstelle ist unter folgender Adresse erreichbar:

VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
(http://vuv-ombudsstelle.de)

Wie ist ein Antrag an die Schlichtungsstelle zu richten?

Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens und alle weiteren für das Verfahren notwendige Mitteilungen und Informationen können an die Schlichtungsstelle in Textform oder per E-Mail übermittelt werden.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind verfügbar unter:

contact@vuv-ombudsstelle.de

Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regelt die „Verfahrensordnung für Verfahren der Ombudsstelle“ des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. Die Verfahrensordnung kann beim VuV angefordert werden und ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:

https://vuv-ombudsstelle.de/ombudsverfahren/verfahrensordnung

Mitwirkungspolitik

Wir sind ein Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und sind daher nach § 134b AktG zur Veröffentlichung unserer Mitwirkungspolitik verpflichtet.

Wir üben keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf die Mitwirkung in den Gesellschaften gerichtet sind, deren Aktien unsere Auftraggeber halten. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden nach Maßgabe der mit unseren Auftraggebern abgeschlossenen Vermögensverwaltungsverträge wahrgenommen.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften, deren Aktien gehalten werden (§ 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG) erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten und von Adhoc-Mitteilungen, die wir über Bloomberg beziehen.

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt. Auch eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine Offenlegung gegenüber den und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit den Betroffenen.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, da wir weder Aktionärsrechte im Sinne des § 134b Abs. 1 Nr. 1 und 2 AktG ausüben noch Aktionärsinteressen im Sinne des § 134b Abs. 1 Nr. 3 und 4 AktG koordinieren.

Da wir nicht an Hauptversammlungen teilnehmen, erfolgt keine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

1. Informationen zu den von der Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG verfolgten Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen

• Umwelt,
• Soziales,
• Unternehmensführung,

deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition oder auf den Wert eines Unternehmens haben können.

In Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung aus Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 geben wir folgende Erklärung ab:

Wir berücksichtigen bei unseren Investitionsentscheidungen und bei der Organisation unseres Unternehmens keine Nachhaltigkeitsrisiken.

Wir begründen diese Entscheidung wie folgt:

Die Kriterien unserer Anlageentscheidungen sind Rendite, Liquidität und Ausfallsicherheit einer Investition.

Bisher sind die Ergebnisse der empirischen Forschung zu einem positiven oder negativen Kausalzusammenhang zwischen der expliziten Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken einerseits und der Wertentwicklung eines Portfolios andererseits nicht eindeutig. Nachhaltigkeitsrisiken fließen daher bis auf weiteres lediglich mittelbar in unsere Anlageentscheidungen ein.

Die Organisation unseres Unternehmens orientiert sich an den Kriterien Transparenz, Rechtstreue, Rendite, Liquidität und Ausfallsicherheit. Auch hier beeinflussen Nachhaltigkeitsrisiken bis auf weiteres nur mittelbar unsere Organisationsentscheidungen.

Wir erklären ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

2. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind wir zu folgendem Hinweis verpflichtet:

Nachhaltigkeitsfaktoren sind

• Umweltbelange,
• Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
• Achtung der Menschenrechte,
• Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Obwohl Investitionsentscheidungen Auswirkungen für Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben können, berücksichtigen wir im Rahmen unserer Anlagestrategien und Investitionsentscheidungen keine nachteiligen Auswirkungen auf diese Nachhaltigkeitsfaktoren.

Die Ergebnisse der empirischen Forschung zu einem positiven oder negativen Kausalzusammenhang zwischen der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einerseits und der Wertentwicklung eines Portfolios andererseits sind bisher nicht eindeutig. Nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensdaten sind zudem nur eingeschränkt verfügbar und vergleichbar.

Wir schließen nicht aus, bei verbesserter Datenlage zukünftig nachteilige Auswirkungen der im Rahmen der Vermögensverwaltung zu treffenden Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Wann das der Fall sein wird, lässt sich nicht abschätzen.

Wir erklären ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Risikohinweise zu Wertpapieranlagen

Die Informationen und Inhalte dieser Seite ersetzen keine für Investitionen in Wertpapiere geeignete anleger- und produktbezogene Beratung. Der Wert eines verwalteten Depots kann sowohl steigen als auch fallen. Aufgrund der Zusammensetzung sind strake Wertschwankungen eines Depots auch in kurzen Zeiträumen nicht auszuschließen. Bei Anlagen in Wertpapieren müssen Anleger bereit und wirtschaftlich in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Investitionen in Fremdwährungen können zu zusätzlichen Währungsverlusten führen. Das eingesetzte Kapital sowie Erträge sind zum Teil starken Schwankungen unterworfen, sodass der Depotgesamtwert eines Anlegers beim Verkauf der Wertpapiere höher oder geringer sein kann, als beim Kauf der im Depot gebuchten Wertpapiere. Nicht alle Anlagerisiken können durch Diversifikation, Analyse der Märkte sowie aktive Verwaltung ausgeschlossen werden.

Vergütungssystem

Nach §38 Abs. 1 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist die Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG nicht zur Veröffentlichung des Systems zur Vergütung ihrer Mitarbeiter verpflichtet. § 16 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) findet keine Anwendung.

Bachzimmern 3
D-78194 Immendingen
Deutschland/Germany

Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung
GmbH & Co. KG

T: +49 (0)7462 925 360
E: dr-schmitz@ts-vv.de

Impressum | Datenschutz | Pflichtangaben | Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung
GmbH & Co. KG

T: +49 (0)7462 925 360
E: kontakt@schmitz-
vermoegen.de

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