Pflichtangaben

Allgemeine Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

1. Definition

(1) In den Grundsätzen über die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten – nachfolgend: Ausführungsgrundsätze – sind die Regeln niedergelegt, deren Beachtung bei Wertpapiergeschäften die Erzielung des gleichbleibend bestmöglichen Ergebnisses für den Auftraggeber sicherstellt. Dies betrifft insbesondere den im Namen des Auftraggebers erfolgenden Kauf und Verkauf von Wertpapieren.

(2) Es kommt dabei nicht darauf an, ob mit einem einzelnen Kauf oder Verkauf das im Einzelfall beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Auftraggeber führt.

(3) Ob das bestmögliche Ergebnis erzielt wird, beurteilt sich primär am Maßstab des für die Ausführung einer Transaktion von dem Auftraggeber zu entrichtenden Gesamtentgelts, also nach dem Kauf- oder Verkaufspreis des jeweiligen Finanzinstruments sowie den mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Kosten des Ausführungsplatzes, Abwicklungskosten und -gebühren sowie alle anderen Kosten, Entgelte und Gebühren, die an die Depotbank und an Dritte im Zusammenhang mit der Auftragsausführung zu entrichten sind. Da Wertpapiere Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Erteilung des Auftrags eine Kursentwicklung zum Nachteil des Auftraggebers nicht ausgeschlossen werden kann, ist ein weiteres Kriterium für die Auswahl des Ausführungsplatzes, inwieweit eine vollständige Ausführung aufgrund ausreichender Liquidität (Umsätze in dem jeweiligen Finanzinstrument an einem Ausführungsplatz) wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Andere Faktoren, wie zum Beispiel Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung, werden berücksichtigt, wenn sie dazu beitragen, das bestmögliche Gesamtentgelt zu erzielen.

Unsere Ausführungsgrundsätze gewichten alle aufgeführten Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale eines Privatkunden.

2. Grundsätze für die Auswahl der Ausführungsplätze

(1) Allgemeiner Grundsatz

Bei der Auswahl zwischen mehreren möglichen Ausführungsplätzen gehen wir grundsätzlich davon aus, dass an dem Ausführungsplatz mit dem höchsten Handelsvolumen regelmäßig der beste Preis erzielt werden kann. Dies ist in der Regel die Heimatbörse.

(2) Aktien

Für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Aktien wählen wir den Ausführungsplatz nach den folgenden Grundsätzen aus:

An einer inländischen Börse handelbare Aktien:

• Elektronisches Handelssystem Xetra;
• Heimatbörse;
• Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg/Hannover, München und Stuttgart.
.
Aktien mit Heimatland Schweiz:

• SIX Swiss Exchange;
• BX Bern Exchange.

Aktien sonstiges Ausland und nicht in Deutschland handelbare Aktien:

• Heimatbörse;
• Börsenplatz eines anderen Landes bei ausreichender Liquidität.

Bei Wertpapierverkäufen, die nicht im Inland ausgeführt werden, können wir die bereits vorhandene Lagerstelle und den damit verbundenen Ausführungsplatz des ursprünglichen Wertpapierkaufs heranziehen. Wir sind insoweit von anders lautenden Vorgaben dieser Ausführungsgrundsätzen befreit.

(3) Zertifikate und Optionsscheine

Für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Zertifikaten und Optionsscheinen wählen wir den Ausführungsplatz nach den folgenden Grundsätzen aus:

An einer inländischen Börse handelbare Zertifikate und Optionsscheine:

• Börsen Stuttgart und Frankfurt;
• außerbörsliche Ausführung mit dem jeweiligen Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

Nicht an einer inländischen Börse handelbare Zertifikate und Optionsscheine:

• Außerbörsliche Ausführung mit dem jeweiligen Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

(4) Finanzderivate

Hierunter fallen u. a. auch Finanztermingeschäfte, die unter standardisierten Bedingungen an einer Börse gehandelt werden oder die außerbörslich zwischen Auftraggeber und Bank individuell vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument kommen hierfür besondere Bedingungen oder spezielle Verträge zum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Soweit im Rahmen dieser speziellen Bedingungen und Verträge zugunsten des Auftraggebers ein Entscheidungsspielraum besteht oder keine speziellen Bedingungen und Verträge gelten, wählen wir den Ausführungsplatz nach den folgenden Grundsätzen aus:

An einer Börse handelbare Finanzderivate:

• Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg/Hannover, München und Stuttgart;
• außerbörsliche Ausführung mit einem Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

Nicht an einer Börse handelbare Finanzderivate:

• Außerbörsliche Ausführung mit einem Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

(5) Anleihen und ähnliche Wertpapiere

Für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Anleihen und ähnlichen Wertpapieren wählen wir den Ausführungsplatz nach den folgenden Grundsätzen aus:

An einer Börse handelbare Anleihen und ähnliche Wertpapiere:

• Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg/Hannover, München und Stuttgart;
• außerbörsliche Ausführung mit einem Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

Nicht an einer Börse handelbare Anleihen und ähnliche Wertpapiere:

• Außerbörsliche Ausführung mit einem Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Finanzinstrument anbietet.

(6) Anteile an Investmentfonds

Die Ausgabe von Investmentfonds – zu denen auch Exchange Traded Funds zu rechnen sind – zum Ausgabepreis sowie deren Rückgabe zum Rücknahmepreis nach Maßgabe des Investmentgesetzes unterliegen nicht den gesetzlichen Regelungen zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten im besten Interesse des Auftraggebers. Wir prüfen jedoch, welcher Ausführungsplatz für diese Instrumente das für den Auftraggeber günstigste Gesamtergebnis im Sinne von Ziffer 1. (2) und (3) dieser Ausführungsgrundsätze erwarten lässt.

3. Vorrang der Weisungen des Auftraggebers

(4) Ausdrückliche Weisungen des Auftraggebers und individuell zwischen uns und dem Auftraggeber für die Ausführung getroffene Absprachen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber uns durch Weisungen zum Ort der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von der Verpflichtung befreit, diesen Auftrag in Übereinstimmung mit den Ausführungsgrundsätze auszuführen. Eine solche Weisung setzt auch die Ausführungsgrundsätze der Depotbank für das betroffene Geschäft außer Kraft.

(5) Die Entscheidung über die Depotbank trifft der Auftraggeber. Die Depotbank wickelt alle von uns für den Auftraggeber erteilten Aufträge grundsätzlich nach ihren eigenen Ausführungsgrundsätzen ab.

(6) Weist uns der Auftraggeber im Vermögensverwaltungsvertrag an, Aufträge in Finanzinstrumenten über die von ihm ausgewählte Depotbank abzuwickeln, bestätigt er damit den Vorrang der Ausführungsgrundsätze der Depotbank gegenüber den vorliegenden Ausführungsgrundsätzen. Wir sind in diesem Fall nicht mehr verpflichtet, die Möglichkeit einer günstigeren Ausführung durch die Depotbank oder durch eine andere Bank zu überprüfen.

4. Überprüfung und Einhaltung der Ausführungsgrundsätze der Depotbank

(1) Nur auf Wunsch des Auftraggebers geben wir eine Einschätzung der von der Depotbank verwendeten Ausführungsgrundsätze ab. Dabei werden wir auf die nachstehenden Kriterien abstellen:

• Preise der nach dem Vermögensverwaltungsvertrag einzusetzenden Finanzinstrumente;
• Umfang des nach dem Vermögensverwaltungsvertrag zu betreuenden Vermögens und der voraussichtlich zu erteilenden Orders;
• Geschwindigkeit der Auftragsausführung;
• Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung;
• sämtliche mit der Ausführung eines Auftrags üblicherweise verbundene Kosten, wie Gebühren und Entgelte der Ausführungsplätze, Kosten für Clearing und Abwicklung und alle sonstigen Entgelte, die von den an der Ausführung beteiligten Dritten erhoben werden;
• Provisionen und Gebühren, die die Depotbank in Rechnung stellt;
• Strukturierung und Erhebung von Provisionen, die auf eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Ausführungsplätze Einfluss haben können.

(2) Wir sind allerdings verpflichtet, anhand von Stichproben zu überprüfen, ob die Ausführung von Wertpapiertransaktionen durch die Depotbank den oben unter Ziffer 1. „Definition“ erläuterten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Stellen wir Abweichungen fest, die sich zum Nachteil des Auftraggebers auswirken, werden wir den Auftraggeber darauf hinweisen.

(3) Bei einzelnen Transaktionen können wir der Depotbank Weisungen hinsichtlich des Ausführungsplatzes erteilen, sofern eine solche Weisung eine Verbesserung des Ergebnisses für den Auftraggeber erwarten lässt.

5. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben überprüfen wir regelmäßig unsere Ausführungsgrundsätze.

Allgemeine Kundeninformationen

Allgemeine Kundeninformationen entsprechend

  • Artikel 47 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 (MiFID2),
  • § 63 Abs.7 WpHG,
  • § 70 WpHG
  • Art. 246a EGBGB

Im Interesse besserer Lesbarkeit verwenden wir im nachfolgenden Text das generische Maskulinum. Selbstverständlich sind aber immer alle Geschlechter gemeint und angesprochen.

1. Unternehmen

Name:

Dr. Thorsten Schmitz
Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Anschrift:

Bachzimmern 3
78194 Immendingen

Zur Einzelvertretung berechtigte Geschäftsleiter:

Dr. Thorsten Schmitz
Stefanie Schmitz

Telefon: 

+49 7462 925360

E-Mail:

t.schmitz@ts-vv.de

Handelsregister-Nr.:

HRA 451105

Legal Entity Identifier (LEI):

529900AXAHJ8N4VLMT55

BAK-Nr. (Kommunikation mit der BaFin):

121200

Zuständige Organisationseinheit der BaFin:

Referat WA 41 (Wertpapierinstitute und FMI)

BaFin-ID:

10121200

Geber-Nr. (Kommunikation Bundesbank):

5508002

Zuständige Hauptverwaltung der Bundesbank:

HV02 (Bayern)

2. Aufsicht und Zulassung

Wir wurden durch die folgende Aufsichtsbehörde zugelassen, die auch für die laufende Aufsicht zuständig ist:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
– Aufsicht über Wertpapierinstitute III –
Referat WA 41
Postfach 50 01 54
60391 Frankfurt
www.bafin.de

Datum der Zulassung:

27.06.2008

Die Zulassung erlaubt uns, folgende Dienstleistungen zu erbringen:

  • Anlagevermittlung (§ 15 Abs 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 3 Wertpapierinstitutsgesetz)
  • Anlageberatung (§ 15 Abs 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 4 Wertpapierinstitutsgesetz)
  • Abschlussvermittlung (§ 15 Abs 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 Wertpapierinstitutsgesetz)
  • Finanzportfolioverwaltung (§ 15 Abs 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 9 Wertpapierinstitutsgesetz), nachfolgend als Vermögensverwaltung bezeichnet.

Die Zulassung unterliegt den folgenden Beschränkungen:

Wir sind nicht berechtigt, Eigenhandel zu betreiben und/oder uns Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren unserer Auftraggeber zu verschaffen. Wir nehmen daher keine Gelder entgegen und wir verwahren keine Finanzinstrumente.

3. Leistungsangebot und Risiken

Welche Dienstleistungen erbringen wir?

Von den durch unsere Zulassung abgedeckten Finanzdienstleistungen bieten wir ausschließlich die Vermögensverwaltung an, in deren Rahmen wir im Namen und für Rechnung unserer Auftraggeber durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren entsprechend der jeweils vereinbarten Anlagestrategie ein Portfolio zusammenstellen, beobachten und umstrukturieren.
Zur Vorbereitung der Vermögensverwaltung bieten wir die Analyse bestehender Portfolios an.

Was sind die wesentlichen Merkmale der Vermögensverwaltung?

Mit dem Vermögensverwaltungsvertrag werden wir beauftragt, die für den Auftraggeber auf dem im Vertrag bestimmten Wertpapierdepot und Konto verbuchten Vermögenswerte zu verwalten. Dazu wird gegenüber der Depotbank eine Transaktionsvollmacht erteilt, die uns berechtigt, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge zu erteilen. Die einzelnen Anlageentscheidungen werden von uns ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber getroffen und ohne seine Mitwirkung gegenüber der Depotbank umgesetzt.

Welche Finanzinstrumente werden bei der Vermögensverwaltung in ein Kundendepot aufgenommen?

In ein Kundendepot werden grundsätzlich nur Einzeltitel aufgenommen. In Abhängigkeit von der individuellen Risikotragfähigkeit des Kunden und der entsprechend vereinbarten Anlagestrategie können das die folgenden Finanzinstrumente sein:

    • Liquidität (EUR- & Fremdwährungskonten, Festgelder);
    • ETCs (Edelmetalle: Gold, Silber, Andere);
    • Anleihen sehr guter und guter Qualität, AAA bis A-;
    • Aktien: Europäische und internationale Standardtitel mit Währungsrisiko;
    • Anleihen mittlerer Qualität, BBB+ bis BBB-;
    • Aktien: Weltweit (einschl. Emerging Markets), Standardtitel und Nebentitel mit Währungsrisiko;
    • Spekulative Anleihen, BB+ bis BB-;
    • Nachranganleihen; Anleihen ohne Rating;
    • Sehr spekulative Anleihen, B+ bis B-;
    • Strukturierte Produkte;
    • Derivate: Optionen, Futures, Termingeschäfte – nur zu Absicherungszwecken und als Komponente strukturierter Produkte;
    • Derivate: Optionen, Futures, Termingeschäfte – nicht nur zu Absicherungszwecken

Das mit den genannten Finanzinstrumenten verbundene Risiko steigt in der Aufzählung von oben nach unten. Die riskantesten Instrumente sind also nicht nur zu Absicherungszwecken eingesetzte Derivate.

Was sind die wesentlichen Merkmale dieser Finanzinstrumente?

Bitte beachten Sie dazu die Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“, die Sie von uns erhalten.

Nach welchen Kriterien werden die Finanzinstrumente ausgewählt?

In den Anlagerichtlinien wird entsprechend der Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit des Kunden festgelegt, welche Finanzinstrumente grundsätzlich eingesetzt werden dürfen. Außerdem wird das Verhältnis festgelegt, in dem das zu verwaltende Vermögen auf die Anlageklassen „Aktien“, „Anleihen“, „Edelmetalle“ und „Liquidität“ verteilt werden soll. In dem so definierten Rahmen können wir die Finanzinstrumente auswählen, die nach unserer Einschätzung am besten geeignet sind, das vereinbarte Anlageziel zu verwirklichen. Jeder Anlageentscheidung geht ein dokumentierter Auswahlprozess voraus, für den wir Kriterien definieren. Diese Kriterien werden regelmäßig überprüft.

Welche Geschäfte werden mit den Finanzinstrumenten ausgeführt?

Finanzinstrumente werden im Namen und für Rechnung des Kunden gekauft und verkauft.

Wo werden die Finanzinstrumente gekauft und verkauft?

Alle Transaktionen werden über die von Ihnen ausgewählte Depotbank abgewickelt. Dazu erteilen Sie uns mit der Unterzeichnung des Vermögensverwaltungsvertrages eine ausdrückliche Weisung. Die Depotbank hat Regeln definiert, nach denen sie den Ausführungsplatz auswählt, der nach ihrer Einschätzung typischerweise für den Kunden das bestmögliche Ergebnis erwarten lässt. Der Vermögensverwaltungsvertrag erlaubt uns, der Depotbank Weisungen für einen bestimmten Ausführungsplatz zu erteilen. Die Entscheidung über eine solche Weisung treffen wir ebenfalls regelbasiert, um die Erzielung des gleichbleibend bestmöglichen Ergebnisses für unsere Auftraggeber sicherzustellen.
Bitte beachten Sie dazu das Dokument „Grundsätze über die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten“.

Welche Risiken sind mit der Vermögensverwaltung verbunden?

Wir investieren das Vermögen unserer Auftraggeber je nach vereinbarter Anlagestrategie in Aktien, Anleihen und Edelmetalle. Der Wert dieser Anlageinstrumente wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt und unterliegt Schwankungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Es kann deshalb zu Vermögensverlusten kommen.
In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge und Renditen sind kein Indikator für zukünftige Erträge und Wertsteigerungen.

Mit welchen Depotbanken arbeiten wir zusammen?

Wir sind an keine Depotbank gebunden. Sofern die Zusammenarbeit mit einem externen Vermögensverwalter unterstützt wird und keine aufsichtsrechtlichen Einschränkungen bestehen, arbeiten wir mit allen von unseren Auftraggebern benannten Banken zusammen.

4. Anlagestrategie und Nachhaltigkeitskonzept – Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Welche Anlagestrategie verfolgen wir?

Unsere primäre Expertise sind die globalen Aktienmärkte. Unsere Anlageentscheidungen berücksichtigen Bewertungskriterien, die wir regelmäßig überprüfen. Das resultierende Aktienportfolio aus 40 bis 60 Einzeltiteln bildet die weltweiten Wachstumsregionen ab. Anleihen und Edelmetalle berücksichtigen wir auf ausdrücklichen Wunsch. Strukturierte Produkte setzen wir nicht ein. Wir haben Zugang zu international führenden Anbietern von Research.

Welche Zielmarktstrategie verfolgen wir?

Die von uns verfolgten Anlagestrategien richten sich an Privatkunden.

Berücksichtigen die Anlagestrategien ökologische und soziale Aspekte?

Primäre Auswahlkriterien für Wertpapiere sind Rendite, Liquidität und Sicherheit. Kriterien aus den Bereichen „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance/ verantwortungsvolle Unternehmensführung“ werden in diesem Kontext beobachtet. Ihre Berücksichtigung ist jedoch nicht Bestandteil der Anlagestrategien.

Werden mit den Anlagestrategien nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Unsere Anlagestrategien berücksichtigen keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Werden nachhaltige Investitionen getätigt?

Unsere Investitionsentscheidungen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit unserem Nachhaltigkeitskonzept folgenden Hinweis:

Ausführliche Informationen zu unserem Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und zu unserer Entscheidung, weder Nachhaltigkeitsfaktoren noch die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu berücksichtigen, finden Sie in dem diesen Allgemeinen Kundeninformationen beigefügten Dokument „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“.

5. Kosten und Steuern

Wie hoch ist der Gesamtpreis für die Vermögensverwaltung einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile?

Wir erhalten für die Vermögensverwaltung eine fixe jährliche Vergütung und im Einzelfall zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung. Der fixe Vergütungssatz ist ein individuell vertraglich vereinbarter Prozentsatz des durchschnittlich verwalteten Vermögens. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%). Berechnungsgrundlage ist der Wert des verwalteten Vermögens am Ende eines jeden Kalendermonats. Aus den Werten werden anteilig für jedes Kalendervierteljahr das durchschnittlich verwaltete Vermögen und die anteilige Jahresvergütung ermittelt und in Rechnung gestellt. Besteht das Vertragsverhältnis nicht für die volle Berechnungsperiode, so wird die Vergütung zeitanteilig berechnet.

Wie wirken sich die Kosten der Vermögensverwaltung auf das zu erwartende Ergebnis aus?

Die Vermögensverwaltungsvergütung wird aus dem zu verwaltenden Vermögen bezahlt und mindert das Ergebnis der Vermögensverwaltung.

Welche zusätzlichen Kosten fallen an?

Die Leistungen der Depotbank und der die Wertpapiergeschäfte abwickelnden Börsen und Handelsplattformen werden von der Depotbank gesondert abgerechnet. Das sind Kontoführungs- und Depotentgelte, Provisionen, Courtagen und sonstige Kosten, deren Höhe zum Teil von den zwischen dem Auftraggeber und der Depotbank zu treffenden Vereinbarungen abhängig ist.
Diese zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber. Sie mindern ebenfalls den Ertrag der Vermögensverwaltung und werden, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, aus dem zu verwaltenden Vermögen bezahlt.

Gibt es eine Modellberechnung über den Einfluss der Kosten auf das Ergebnis der Vermögensverwaltung?

Zusammen mit den Unterlagen, die den Vertragsabschluss vorbereiten, erhalten Sie das Dokument „Ex ante-Kosteninformationen und Information über den Zusammenhang von Kosten, Risiko und Rendite in der Vermögensverwaltung“. Darin wird aufgezeigt, wie sich die Kosten der Vermögensverwaltung und die für die Depotbank anfallenden Kosten auf das Ergebnis der Vermögensverwaltung auswirken.

Erhält die Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG von Dritten Zuwendungen?

Wir nehmen keine Geldzuwendungen Dritter an. In Ausnahmenfällen nehmen wir geringfügige Sach- und Leistungszuwendungen, wie Einladungen zu Informationsveranstaltungen, an, sofern diese zu einer Verbesserung der Qualität unser Leistungen beitragen und damit Vorteile für die Auftraggeber unser Dienstleistung haben.
Bitte beachten Sie ergänzend die „Informationen über Zuwendungen“.

Werden über die Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Steuern abgeführt?

Wir führen keine Steuern ab, deren Schuldner unsere Auftraggeber sind.

Sind Steuern zu entrichten? Wie werden die Steuern abgeführt?

Einige Länder erheben auf Wertpapiergeschäfte eine Finanztransaktionssteuer, die von der Depotbank abgeführt wird. Die Finanztransaktionssteuern werden in unserer Berichterstattung als Teil der Transaktionskosten berücksichtigt.
Auf die mit der Vermögensverwaltung erzielten Erträge und Gewinne fallen in Abhängigkeit vom Steuerstatus des Auftraggebers Steuern an. Soweit diese Steuern nicht automatisch von der Depotbank einbehalten und abgeführt werden, obliegt es dem Auftraggeber, die ordnungsgemäße Versteuerung sicherzustellen.

6. Bewertung des verwalteten Vermögens und Berichterstattung

Wie werden unsere Kunden über das Ergebnis und den Inhalt unserer laufenden Tätigkeit unterrichtet?

Wir berichten vierteljährlich schriftlich oder per E-Mail über unsere Dienstleistung. Berichtsstichtag ist jeweils der letzte Tag eines Kalendervierteljahres. Wesentliche Inhalte der Berichterstattung sind die Wertentwicklung des verwalteten Vermögens im Kalenderjahr und seit Beginn der Zusammenarbeit , die Darstellung der für die Wertentwicklung relevanten Faktoren, wie z. B. realisierte Gewinne und Verluste und Kosten, die Transaktionen im Berichtszeitraum sowie die Umsetzung der Anlagestrategie und die Beurteilung ihrer Geeignetheit.

Wie erfolgt die Bewertung des verwalteten Vermögens?

Wir arbeiten mit einem Portfoliomanagementsystem, in dem alle über das verwaltete Depot und Wertpapierverrechnungskonto abgewickelten Transaktionen abgebildet werden. Die Wertpapiere werden in diesem System täglich neu bewertet. Maßgeblich ist der an der Heimatbörse des jeweiligen Wertpapiers festgestellte Schlusskurs des Vorhandelstages.

Gibt es außer der Berichterstattung weitere Informationen zu den Transaktionen, zum Konto und zum Wertpapierdepot?

Sie haben die Möglichkeit, auch zwischen den Berichtsstichtagen jederzeit Auskünfte über die Zusammensetzung und Entwicklung des verwalteten Vermögens zu erhalten. Darüber hinaus stellt Ihnen die Depotbank Belege zu allen Transaktionen und monatliche Depotaufstellungen zur Verfügung.

Gibt es einen Vergleichsmaßstab für das Ergebnis der Vermögensverwaltung?

Als Vergleichsmaßstab wird in den Anlagerichtlinien eine sogenannte Benchmark vereinbart. Für Aktien verwenden wir einen den internationalen Aktienmarkt repräsentierenden Index. Für Anleihen verwenden wir ebenfalls einen Index. Die Indizes werden für die Berechnung der Benchmark entsprechend der vereinbarten Verteilung des Vermögens auf die Anlageklassen gewichtet.

7. Kundeneinstufung und Anlegerschutz Welchen Kundenstatus haben Sie bei uns?

Grundsätzlich stufen wir unsere Kunden als Privatanleger im Sinne von Artikel 24 Abs. 4 Richtlinie 2014/65/EU ein. Damit werden Sie dem vollen Anlegerschutz des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie der diversen europäischen Verordnungen, insbesondere der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, unterstellt.

Können Sie den Kundenstatus ändern?

Sie haben das Recht, eine andere Einstufung (als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei) zu verlangen, wenn die dafür bestehen gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 67 Abs. 6 WpHG erfüllt sind. Eine solche Änderung hat die Einschränkung des gesetzlichen Anlegerschutzes zur Folge.

Wie funktioniert eine Neueinstufung?

Sobald Sie uns darauf ansprechen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neueinstufung erfüllt sind. Sofern das der Fall ist, wird die Neueinstufung im Vermögensverwaltungsvertrag dokumentiert.

8. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem

Gilt für die im Rahmen der Vermögensverwaltung abgeschlossenen Wertpapiergeschäfte eine gesetzliche Einlagensicherung?

Die Vermögensverwaltung ist ein Wertpapiergeschäft im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetztes. Ein Entschädigungsfall im Sinne dieses Gesetzes tritt ein, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) feststellt, dass ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammenhängen, nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung besteht.

Wo finden Sie weitergehende Informationen zur Einlagensicherung?

Bitte beachten Sie die „Informationen über die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung“.

Besteht darüber hinaus ein Einlagenschutz?

Für das bei der Depotbank geführte Wertpapierverrechnungskonto gilt ebenfalls ein gesetzlicher Einlagenschutz. Die Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, über die Höhe des Einlagenschutzes jährlich zu informieren.

9. Kommunikation Kommunikationssprache

Kommunikationssprache ist Deutsch. Alle Vertragsunterlagen, Vorabinformationen und ergänzende Unterlagen werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Wir sind nicht verpflichtet, die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages in einer anderen Sprache zu führen.

Kommunikationsmittel

Sie erreichen uns per Post, telefonisch oder per E-Mail.

Elektronische Kommunikation

Soweit für die Bereitstellung von Informationen gesetzlich die Verwendung der elektronischen Form vorgeschrieben ist, stellen wir diese Informationen auf Bitte unserer Auftraggeber auch in schriftlicher Form zur Verfügung.

Aufzeichnung von Telefongesprächen

Wir sind gesetzlich zur Aufzeichnung von Telefongesprächen verpflichtet, in denen Weisungen zu Wertpapiergeschäften oder zu den Anlagerichtlinien erteilt werden. Da unser Vermögensverwaltungsvertrag nur schriftlich Weisungen vorsieht, zeichnen wir Gespräche jedoch nur im Einzelfall und nur nach einem entsprechenden Hinweis auf, falls sich dazu die Notwendigkeit im Verlauf eines Gesprächs ergeben sollte.

Berichterstattung

Wir berichten vierteljährlich schriftlich oder per E-Mail über unsere Dienstleistung.

10. Zustandekommen des Vermögensverwaltungsvertrages, Widerrufsrecht, Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten, Kündigung, geltendes Recht

Wie und wann kommt der Vermögensverwaltungsvertrag zustande?

Der Vermögensverwaltungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber und die Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG über dessen Inhalte Einigkeit erzielt haben und die Vertragsdokumente von beiden Vertragsparteien unterschrieben sind. Das Datum des Zustandekommens des Vertrages entspricht dem Datum der letzten Unterschrift.

Kann der Auftraggeber den Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages widerrufen?

Abgesehen von den allgemeinen Widerrufsrechten kann der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach der Vertragsunterzeichnung seine Erklärung zum Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags widerrufen, sofern er die Unterschrift außerhalb von Geschäftsräumen des Vermögensverwalters geleistet hat.

Wo finden Sie weitere Informationen zu dem Recht, den Abschluss eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrags zu widerrufen?

Bitte beachten Sie die „Widerrufsbelehrung für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Wertpapierdienstleistungen“.

Wie erfüllt der Vermögensverwalter den Vertrag?

Wir erfüllen einen Vermögensverwaltungsvertrag, indem wir bis zur Beendigung des Vertrages für den Auftraggeber die laufenden Anlageentscheidungen treffen und deren Umsetzung veranlassen und überwachen und darüber regelmäßig Bericht erstatten.

Wie wird die Verpflichtung zur Zahlung der Vermögensverwaltungsvergütung erfüllt?

Die abgerechnete Vergütung wird mit Zugang (per Post oder per E-Mail) der jeweiligen Rechnung fällig. Der Ausgleich erfolgt entweder durch eine vom Auftraggeber veranlasste Überweisung oder im Rahmen eines vereinbarten Lastschriftmandats durch den von uns veranlassten Einzug von dem der Verwaltung unterliegenden Konto. Mit Einzug und Gutschrift ist die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers erfüllt.

Welche Kündigungsbedingungen gelten?

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen. Für uns als Vermögensverwalter gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats.

Gibt es Vertragsstrafen?

Im Rahmen der Vermögensverwaltung sind keine Vertragsstrafen vorgesehen.

Welches Recht gilt für die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Vermögensverwalter sowie für den Vermögensverwaltungsvertrag?

Die vorvertraglichen Beziehungen zu dem Auftraggeber, der Vertrag selbst sowie die gesamte Geschäftsbeziehung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Barrierefreiheit

Die dienstleistungsbezogenen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes finden auf ein Unternehmen unserer Größe keine Anwendung. Unabhängig davon bemühen wir uns in jedem uns bekannt werdenden Einzelfall, den Zugang zu unseren Dienstleistungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten.

12. Umgang mit Interessenkonflikten

Wie ist der Umgang mit Interessenkonflikten geregelt?

Bitte beachten Sie die „Grundsätze für den Umfang mit Interessenkonflikten“.

13. Mitwirkungspolitik für den Umgang mit Aktionärsrechten und Aktiengesellschaften Wie werden Aktionärsrechte ausgeübt?

Wir besuchen weder Hauptversammlungen, noch machen wir von Stimmrechten Gebrauch. Damit verzichten wir auch darauf, über den Aktienbesitz unserer Auftraggeber aktiv auf die Nachhaltigkeitspolitik der Unternehmen Einfluss zu nehmen.

Wie gehen wir mit dem Recht auf Gewinnanteile und mit Bezugsrechten um?

Wird zur Abgeltung eines Gewinnanteils statt der Auszahlung einer Bardividende die Einbuchung von Vorzugsaktien angeboten, werden wir grundsätzlich für die Auszahlung der Bardividende optieren.

Beobachten wir wichtige Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften, d. h., der Gesellschaften, deren Aktien unsere Auftraggeber in den von uns verwalteten Portfolios halten?

Die Portfoliogesellschaften betreffende Angelegenheiten verfolgen wir gezielt mit Hilfe des Informationsdienstes Bloomberg.

Pflegen wir den Meinungsaustausch mit den Organen und den Interessenvertretern der Portfoliogesellschaften?

Wir verzichten auf den Meinungsaustausch mit den Organen und den Interessenträgern von Portfoliogesellschaften.

Koordinieren wir die Zusammenarbeit unserer Auftraggeber mit anderen Aktionären?

Wir koordinieren für unsere Auftraggeber weder die Ausübung von Aktionärsrechten noch die Beteiligung an Aktionärsvereinigungen.

Wie gehen wir im Zusammenhang mit Aktionärsrechten mit Interessenkonflikten um?

Für den Umgang mit Interessenkonflikten gelten unsere „Grundsätze für den Umfang mit Interessenkonflikten“.

Welche Veröffentlichungen gibt es zu unserer Mitwirkungspolitik?

Da wir keine über den Bezug von Dividenden und Vorzugsaktien hinausgehenden Aktionärsrechte wahrnehmen und uns nicht an Abstimmungen beteiligen, sind wir weder zur jährlichen Veröffentlichung eines Berichts über die Umsetzung unserer Mitwirkungspolitik noch zur Veröffentlichung unseres Abstimmungsverhaltens verpflichtet.

14. Datenschutz In welchem Umfang verarbeiten wir personenbezogene Daten? 

Wir sind auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogenen Daten angewiesen, um Anlageentscheidungen treffen, umsetzen, dokumentieren und die Verwaltung eines Kundendepots genauso wie unseres Wertpapierdienstleistungsinstituts den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend führen zu können.

Wo finden Sie weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung?

Bitte beachten Sie die „Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung“.

Ihr Ansprechpartner zu Fragen der Datenverarbeitung und des Datenschutzes

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an
Stefanie Schmitz
Bachzimmern 3
78194 Immendingen
Tel.: +49 7462 925362
E-Mail: s.schmitz@ts-vv.de

15. Beschwerden und Streitschlichtung

Ihr Anliegen

Unabhängig davon, ob bereits ein Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen wurde, können Sie uns eventuelle Anmerkungen, Hinweise oder Beschwerden bezüglich unseres geschäftlichen Verhaltens selbstverständlich persönlich, telefonisch oder per E-Mail mitteilen.

Ihr Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an

Dr. Thorsten Schmitz
Bachzimmern 3
78194 Immendingen
Tel.: +49 7462 925360
E-Mail: t.schmitz@ts-vv.de

Bearbeitungszeit für Beschwerden

Den Erhalt einer Beschwerde werden wir unverzüglich bestätigen. Sollte es nicht möglich sein, Ihr Anliegen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zu klären, erhalten Sie einen Zwischenbericht mit einer Einschätzung darüber, wann Sie mit unserer abschließenden Antwort rechnen können.

Form der Bearbeitung einer Beschwerde

Alle Stellungnahmen und Berichte zu einer Beschwerde erfolgen per Brief oder per E-Mail.

Was passiert, wenn einer Beschwerde nicht abgeholfen werden kann?

Kann dem Anliegen durch unsere abschließende Antwort nicht abgeholfen werden, sind wir bereit, uns an einem Streitbeilegungsverfahren vor der nachfolgend genannten Verbraucherschlichtungsstelle zu beteiligen

Zuständige Schlichtungsstelle

Als Mitglied des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (nachfolgend: „VuV“) nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teil, die für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Wertpapierdienstleistung­sverträgen zuständig ist.
Die Schlichtungsstelle ist unter folgender Adresse erreichbar:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
(http://vuv-ombudsstelle.de)

Wie ist ein Antrag an die Schlichtungsstelle zu richten?

Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens und alle weiteren für das Verfahren notwendige Mitteilungen und Informationen können an die Schlichtungsstelle in Textform oder per E-Mail übermittelt werden. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind verfügbar unter: contact@vuv-ombudsstelle.de

Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regelt die „Verfahrensordnung für Verfahren der Ombudsstelle“ des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.. Die Verfahrensordnung kann beim VuV angefordert werden.

Immendingen, Mai 2026

Mitwirkungspolitik

Wir sind ein Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und sind daher nach § 134b AktG zur Veröffentlichung unserer Mitwirkungspolitik verpflichtet.

Wir üben keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf die Mitwirkung in den Gesellschaften gerichtet sind, deren Aktien unsere Auftraggeber halten. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden nach Maßgabe der mit unseren Auftraggebern abgeschlossenen Vermögensverwaltungsverträge wahrgenommen.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften, deren Aktien gehalten werden (§ 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG) erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten und von Adhoc-Mitteilungen, die wir über Bloomberg beziehen.

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt. Auch eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine Offenlegung gegenüber den und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit den Betroffenen.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, da wir weder Aktionärsrechte im Sinne des § 134b Abs. 1 Nr. 1 und 2 AktG ausüben noch Aktionärsinteressen im Sinne des § 134b Abs. 1 Nr. 3 und 4 AktG koordinieren.

Da wir nicht an Hauptversammlungen teilnehmen, erfolgt keine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

1. Informationen zu den von der Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG verfolgten Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen

• Umwelt,
• Soziales,
• Unternehmensführung,

deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition oder auf den Wert eines Unternehmens haben können.

In Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung aus Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 geben wir folgende Erklärung ab:

Wir berücksichtigen bei unseren Investitionsentscheidungen und bei der Organisation unseres Unternehmens keine Nachhaltigkeitsrisiken.

Wir begründen diese Entscheidung wie folgt:

Die Kriterien unserer Anlageentscheidungen sind Rendite, Liquidität und Ausfallsicherheit einer Investition.

Bisher sind die Ergebnisse der empirischen Forschung zu einem positiven oder negativen Kausalzusammenhang zwischen der expliziten Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken einerseits und der Wertentwicklung eines Portfolios andererseits nicht eindeutig. Nachhaltigkeitsrisiken fließen daher bis auf weiteres lediglich mittelbar in unsere Anlageentscheidungen ein.

Die Organisation unseres Unternehmens orientiert sich an den Kriterien Transparenz, Rechtstreue, Rendite, Liquidität und Ausfallsicherheit. Auch hier beeinflussen Nachhaltigkeitsrisiken bis auf weiteres nur mittelbar unsere Organisationsentscheidungen.

Wir erklären ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

2. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind wir zu folgendem Hinweis verpflichtet:

Nachhaltigkeitsfaktoren sind

• Umweltbelange,
• Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
• Achtung der Menschenrechte,
• Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Obwohl Investitionsentscheidungen Auswirkungen für Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben können, berücksichtigen wir im Rahmen unserer Anlagestrategien und Investitionsentscheidungen keine nachteiligen Auswirkungen auf diese Nachhaltigkeitsfaktoren.

Die Ergebnisse der empirischen Forschung zu einem positiven oder negativen Kausalzusammenhang zwischen der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einerseits und der Wertentwicklung eines Portfolios andererseits sind bisher nicht eindeutig. Nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensdaten sind zudem nur eingeschränkt verfügbar und vergleichbar.

Wir schließen nicht aus, bei verbesserter Datenlage zukünftig nachteilige Auswirkungen der im Rahmen der Vermögensverwaltung zu treffenden Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Wann das der Fall sein wird, lässt sich nicht abschätzen.

Wir erklären ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Risikohinweise zu Wertpapieranlagen

Die Informationen und Inhalte dieser Seite ersetzen keine für Investitionen in Wertpapiere geeignete anleger- und produktbezogene Beratung. Der Wert eines verwalteten Depots kann sowohl steigen als auch fallen. Aufgrund der Zusammensetzung sind strake Wertschwankungen eines Depots auch in kurzen Zeiträumen nicht auszuschließen. Bei Anlagen in Wertpapieren müssen Anleger bereit und wirtschaftlich in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Investitionen in Fremdwährungen können zu zusätzlichen Währungsverlusten führen. Das eingesetzte Kapital sowie Erträge sind zum Teil starken Schwankungen unterworfen, sodass der Depotgesamtwert eines Anlegers beim Verkauf der Wertpapiere höher oder geringer sein kann, als beim Kauf der im Depot gebuchten Wertpapiere. Nicht alle Anlagerisiken können durch Diversifikation, Analyse der Märkte sowie aktive Verwaltung ausgeschlossen werden.

Vergütungssystem

Nach §38 Abs. 1 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist die Dr. Thorsten Schmitz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG nicht zur Veröffentlichung des Systems zur Vergütung ihrer Mitarbeiter verpflichtet. § 16 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) findet keine Anwendung.

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